6.5. Insiderpapiere

Der Begriff des Insiderpapiers (§ 12 WpHG) ist ein zentrales Element des Insiderrechts. Nur bei Vorliegen eines Insiderpapiers ist ein Verstoß gegen das Insiderrecht möglich. Der Begriff des Insiderpapiers hat sich mit der letzten Fassung des WpHG stark erweitert, wodurch ein Stärkung des Anlegerschutzes erreicht werden soll.

Begriff des Insiderpapiers

  1. Insiderpapiere sind alle Finanzinstrumente, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr einbezogen sind,
  2. an einem anderen regulierten Markt der EU/EWR zum Handel zugelassen sind oder
  3. deren Preis mittelbar oder unmittelbar von einem der zuvor bezeichneten Finanzinstrumente abhängt;
  4. von gehandelten Wertpapieren abgeleitete Instrumente, z. B. Optionen aus Beteiligungsprogrammen.

1. Finanzinstrumente

Finanzinstrumente im Sinne von § 12 WpHG sind nach § 2 Abs. 2b WpHG:

  1. Wertpapiere – auf einem Markt gehandelte Aktien,Zertifikate auf Aktien, Schuldverschreibungen,Genussscheine, Optionsscheine
  2. Andere Wertpapiere – auf einem Markt gehandelteWertpapiere, die mit Aktien und Schuldverschreibungenvergleichbar sind
  3. Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden.

2. Antrag auf Zulassung zum Handel

Der Antrag auf Zulassung zum Handel an einemorganisierten Markt, der Einbeziehung in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr steht einerbereits erfolgten Einbeziehung oder Zulassung gleich(§ 12 Satz 2 WpHG).


3. Finanzinstrumente ohne Zulassung zum Handel

Auch solche Finanzinstrumente, die nicht zumHandel zugelassen sind, können Insiderpapiere sein,vorausgesetzt, ihr Preis hängt mittelbar oder unmittelbarvon einem Finanzinstrument wie unter1. beschrieben ab.

Beispiele:

  • Optionsprogramme als leistungsabhängige variable Vergütungssysteme für (leitende) Mitarbeiter
  • Clickoptions (standardisierte Derivate, die nur überdie Online-Handelssysteme der jeweiligen Emittentengehandelt werden)

Autor: Jobst Bartmer
PDF: Insiderpapiere