3.2. Besetzung des Vorstandes

Der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens hat eine besondere Aufgabe, die durch die Öffentlichkeitswirkungen weit über die Rolle eines Vorstandes von nicht börsennotierteeinern Unternehmen hinausgeht. Daher kommt der richtigen Auswahl und der Qualität seiner Mitglieder eine zentrale Bedeutung zu. Denn nicht jeder Geschäftsführer, der sein Unternehmen erfolgreich führt, hat immer die notwendige Kompetenz, sein Unternehmen auch auf dem Kapitalmarkt angemessen zu vertreten. Dies gilt in besonderem Maße für den Finanzvorstand, der bereits über Börsenerfahrungen verfügen sollte.

Der Vorstand ist das Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Aktiengesellschaft. Durch ihn wird die Aktiengesellschaft als juristische Person handlungsfähig. Als zentralen Bestandteil der Unternehmensleitung hat der Vorstand die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu entwickeln und diese mit dem Aufsichtsrat abzustimmen. Im Rahmen der Geschäftsführungsbefugnis setzt der Vorstand die strategische Ausrichtung um bzw. sorgt für deren Umsetzung.

Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt ausschließlichdurch einen Beschluss des gesamten Aufsichtsrats.Dieses Recht kann nach dem Aktiengesetzweder auf die Hauptversammlung noch auf einenAufsichtsratsausschuss oder sonstige Dritte übertragenwerden. Der Aufsichtsrat hat bei der Auswahlder Vorstandskandidaten weitgehend Entscheidungsfreiheit.Eignung und Qualifikation der Kandidatensind offensichtlich maßgebliche Kriterien, ohne dasssich aber daraus in jedem Fall eine nach objektivenKriterien eindeutige Rangordnung von Kandidatenableiten lässt. Das Aktiengesetz beschränkt sich beiden persönlichen Anforderungen für die Bestellungzum Vorstand lediglich darauf, dass nur natürliche,unbeschränkt geschäftsfähige Personen vorstandsfähigsind. Außerdem darf der Vorstandskandidatnicht mit einem relevanten Berufsverbot belegt undin den vergangenen fünf Jahren nicht wegen einer Konkursstraftat verurteilt worden sein.

Der Vorstand kann die Zuständigkeiten seiner Mitglieder funktional, nach Sparten oder geografisch abgegrenzten Bereichen aufteilen, nicht aber die ihm insgesamt zugewiesenen Leitungsaufgaben auf seine Mitglieder delegieren. Typische funktionale Vorstandsressorts sind der kaufmännische bzw. der produktionstechnische Bereich, Vertrieb und Marketing, Forschung und Entwicklung sowie strategische Fragestellungen. Die Bestellung von stellvertretenden Vorstandsmitgliedern ist ebenso zulässig wie die Wahl eines Sprechers oder die Bestellung eines Vorsitzenden, wobei diese im Außenverhältnis die gleichen Befugnisse wie normale Mitglieder des Vorstands haben.

Die Qualifikation des Vorstands ist von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Dies gilt vor allem für einen geplanten Börsengang. So machen sich insbesondere institutionelle Investoren bezüglich ihrer Portfolioentscheidungen auf den Roadshows der Unternehmen im Rahmen von Präsentationen oder One-on-One-Treffen ein Bild von den Fähigkeiten und der Persönlichkeit einzelner Vorstandsmitglieder. Im Mittelpunkt stehen dabei neben fachspezifischen Fähigkeiten vor allem unternehmerischer Weitblick, Sachverstand, Urteilsvermögen und Durchsetzungsstärke.

Bei der Besetzung von Vorstandspositionen werden inzwischen häufig professionelle Personalberatungsgesellschaften eingeschaltet (Executive Search). Der Vorteil ihrer Dienstleistung liegt darin, dass sie sich auf die Besetzung von vakanten Führungspositionen in Unternehmen spezialisiert haben. Executive Search wird bei der Suche nach Top-Führungskräften, die i. d. R. nicht auf eine Stellenanzeige reagieren würden, angewandt. Die Suche nach Leistungsträgern, die zu den individuellen unternehmerischen Anforderungen eines Mandanten bezüglich fachlicher, intellektueller und sozialer Kompetenz passen, umfasst im Normalfall die in der folgenden Abbildung dargestellten Schritte:

Dieser Ablauf bietet ein hohes Maß an Transparenz für den Auftraggeber und soll eine rasche Besetzung einer Position durch einen  bestmöglichen Kandidaten gewährleisten.


Autor: Dr. Klaus Weigel
PDF: Besetzung des Vorstandes