IPO AG
Hauptstraße 15
33333 Ort
XY-Bank
Bahnhofstraße 30
Xxxxx Frankfurt
Öffentliches Angebot von bis zu 1.500.000 Aktien sowie Einbeziehung sämtlicher Aktien der IP O AG in den Open Market (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die von der IPO AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004, vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 sowie den geänderten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 (die „HGB-Jahresabschlüsse“), jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, die Eigenkapitalveränderungsrechnungen und die Kapitalflussrechnungen (die „Zusätzlichen Abschlusselemente“) für die Geschäftsjahre vom 01. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004, vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2005 und vom 01. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 sowie den Zwischenabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2007 (der „HGB-Zwischenabschluss“), bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geprüft.
Die HGB-Jahresabschlüsse und der HGB-Zwischenabschluss sind, zusammen mit unserem jeweiligen Bestätigungsvermerk sowie den jeweiligen Bescheinigungen zu den Zusätzlichen Abschlusselementen, Bestandteil des Wertpapierprospekts vom 06. Dezember 2007 (der „Prospekt“) für das öffentliche Angebot von 1.500.000 Aktien sowie der Einbeziehung sämtlicher Aktien der Gesellschaft in den Open Market (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Im Zusammenhang mit dem Prospekt treffe ich folgende Aussagen:
- Ich bin unabhängiger Wirtschaftsprüfer i. S. d. Wirtschaftsprüferordnung.
- Die HGB-Jahresabschlüsse und der HGB-Zwischenabschluss wurden mir unter Beachtung der deutschen Prüfungsgrundsätze, insbesondere § 322 HGB, am 31. Mai 2005, am 18. Oktober 2006, am 16. Mai 2007/
30. August 2007 und am 08. Oktober 2007 jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Ferner habe ich die Zusätzlichen Abschlusselemente am 31. Juli 2007 sowie am 01. Oktober 2007
jeweils mit einer Bescheinigung versehen. - Ich habe keinen Abschluss der Gesellschaft für einen Stichtag oder einen Zeitraum nach dem 30. Juni 2007 geprüft. Meine Prüfungen der HGB-Jahresabschlüsse sowie des HGB-Zwischenabschlusses war jeweils
ausschließlich darauf gerichtet, Bestätigungsvermerke zu den Abschlüssen der betreffenden Geschäftsjahre bzw. Zwischenperiode, nicht aber für eine andere Zwischen- oder Folgeperiode zu erteilen. Aus diesem Grund gebe ich kein Prüfungsurteil in Bezug auf Abschlüsse oder einzelne Finanzangaben der Gesellschaft, einschließlich Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Finanzlage, Ergebnisse oder Zahlungsströme, für einen Zeitraum oder Zeitpunkt nach dem 30. Juni 2007 ab. - Für Zwecke dieses Schreibens habe ich die Protokolle der Hauptversammlungen, der Sitzungen des Aufsichtsrats sowie des Vorstands der Gesellschaft kritisch gelesen, die den Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis zum 01. Dezember 2007 („Cutoff Date“) stattgefunden haben. Der Vorstand
der Gesellschaft hat mir gegenüber erklärt, dass mir die Protokolle aller in diesem Zeitraum durchgeführten Sitzungen vorgelegt wurden. - Im Hinblick auf den Zeitraum 01. Juli 2007 bis zum 30. September 2007 habe ich
- die mir von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Monatsberichte für die Monate Juli, August, September, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (die „Ungeprüften Monatsberichte“) kritisch gelesen. Vertreter der Gesellschaft haben mir gegenüber erklärt, dass keine solchen Monatsberichte zu einem Zeitpunkt oder für einen Zeitraum nach dem 30. September 2007 verfügbar sind.
- die für das Finanz- und Rechnungswesen verantwortlichen Mitarbeiter der Gesellschaft befragt, ob die Ungeprüften Monatsberichte im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen wie die HGB-Jahresabschlüsse aufgestellt werden.
Die in dieser Textziffer beschriebenen Tätigkeiten stellen auch in ihrer Gesamtheit weder eine Abschlussprüfung noch, hinsichtlich der unter 5.a. und b. beschriebenen Tätigkeiten, eine prüferische Durchsicht gemäß den deutschen Prüfungsgrundsätzen dar. Demnach führen sie auch nicht notwendigerweise
zur Aufdeckung wesentlicher Aspekte im Zusammenhang mit den in der folgenden Textziffer enthaltenen Aussagen. Folglich mache ich keine Aussagen darüber, ob die von mir durchgeführten Tätigkeiten für Ihre Zwecke ausreichend sind.
- Unbeschadet dessen ist mir aufgrund der in Textziffer 5. dargestellten Tätigkeiten nichts zur Kenntnis gelangt, dass mich zu der Annahme veranlasst, dass zum 30. September eine Veränderung des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft, eine Zunahme der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr oder eine Verringerung des Eigenkapitals der Gesellschaft im Vergleich zu den Angaben im HGB-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2007 eingetreten sind, mit Ausnahme von Veränderungen, Zunahmen oder Verringerungen, welche im Prospekt offen gelegt sind.
- Wie in Textziffer 5. dargestellt, haben Vertreter der Gesellschaft mir gegenüber erklärt, dass für den Zeitraum nach dem 30. September 2007 keine Monatsberichte verfügbar sind. Aus diesem Grund sind die von mir durchgeführten Tätigkeiten in Bezug auf Änderungen von Finanzangaben nach dem 30. September 2007 zwangsläufig noch begrenzter als im Hinblick auf die in Textziffer 5. genannten Zeiträume. Ich habe die für das
Finanz- und Rechnungswesen verantwortlichen Mitarbeiter der Gesellschaft befragt, ob in der Periode vom 01. Oktober 2007 bis zum Cutoff Date Verringerungen der Umsatzerlöse oder des Periodenergebnisses im
Vergleich zur entsprechenden Periode des Vorjahrs eingetreten sind.
Auf Grundlage dieser Befragung sowie des in Textziffer 4. dargestellten kritischen Lesens der dort genannten Protokolle ist mir nichts zur Kenntnis gelangt, das mich zu der Annahme veranlasst, dass solche Veränderungen, Zunahmen oder Verringerungen eingetreten sind, die nicht im Prospekt offen gelegt wurden.
- Für Zwecke dieses Schreibens habe ich die in diesem Schreiben als Anlage beigefügten Kopien des Prospekts von XY Bank markierten Daten gelesen und in Bezug auf diese die nachfolgend definierten Handlungen vorgenommen:
- Ich habe den Betrag mit dem entsprechenden Betrag in den HGB-Jahresabschlüssen verglichen und bis auf Rundungsdifferenzen Übereinstimmung festgestellt;
- Ich habe den Betrag auf Grundlage der in den HGB-Jahresabschlüssen enthaltenen Beträgen nachgerechnet und bis auf Rundungsdifferenzen Übereinstimmung festgestellt;
- Ich habe den Betrag mit dem entsprechenden Betrag aus den Zusätzlichen Abschlusselementen verglichen und bis auf Rundungsdifferenzen Übereinstimmung festgestellt;
- Ich habe den Betrag auf Grundlage der in den Zusätzlichen Abschlusselementen enthaltenen Beträge nachgerechnet und bis auf Rundungsdifferenzen Übereinstimmung festgestellt;
- Ich habe den Betrag mit dem entsprechenden Betrag in dem HGB-Zwischenabschluss verglichen und bis auf Rundungsdifferenzen Übereinstimmung festgestellt;
- Ich habe den Betrag auf Grundlage der in dem HGB-Zwischenabschluss enthaltenen Beträge nachgerechnet und bis auf Rundungsdifferenzen Übereinstimmung festgestellt;
- Ich habe den Betrag mit dem entsprechenden Betrag, der in der diesem Schreiben als Anlage beigefügten, von der XY Bank erstellten (von mir weder geprüften noch einer prüferischen Durchsicht unterzogenen) Übersicht enthalten ist, verglichen und bis auf Rundungsdifferenzen Übereinstimmung festgestellt;
Ich weise darauf hin, dass ich weder Aussagen zur rechtlichen Beurteilung des Prospekts und seiner Angaben noch zu steuerlichen Fragen abgebe. Ich treffe auch keine Aussage darüber, ob die in dieser Textziffer dargestellten Tätigkeiten für Ihre Zwecke ausreichend sind. Weiter weise ich darauf hin, dass diese Tätigkeiten nicht zwangsläufig zu einer Aufdeckung wesentlicher Fehler der oben aufgeführten Zahlen- und Prozentangaben führen. Des Weiteren beziehe ich mich ausschließlich auf die Daten, wie sie in dem beigefügten Prospekt dargelegt sind, und mache keine Aussage zur Angemessenheit der Darstellung und Vollständigkeit der Angaben in diesem Prospekt.
- Meine Prüfungen der Abschlüsse der Gesellschaft für die in den einleitenden Abschnitten genannten Zeiträume beinhalten diejenigen Prüfungshandlungen, die ich für erforderlich hielt, um in Bezug auf diese Abschlüsse in ihrer Gesamtheit eine zusammenfassende Beurteilung in Form eines Bestätigungsvermerks entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und/oder berufsständischen Verlautbarungen erteilen zu können. Jeder Bestätigungsvermerk wird jeweils für bzw. in Bezug auf einen vollständigen Abschluss als Ganzes erteilt. Für keinen von einem Bestätigungsvermerk umfassten Zeitraum habe ich Prüfungshandlungen vorgenommen, um ein Prüfungsurteil zu einzelnen isolierten Tranksaktionen, Kontensalden, Zusammenstellungen von Transaktionen oder sonstigen statistischen Informationen, wie sie im Prospekt entsprechend den vorgenannten Kennzeichnungen enthalten sind, abzugeben und ich geben somit in Bezug auf diese Angaben kein Prüfungsurteil ab.
Dieses Schreiben dient allein den oben genannten Adressaten, soweit sie für den Inhalt des Prospekts verantwortlich sind zur Information und Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation ihrer eigenen Untersuchungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von bis zu 1.500.000 Aktien sowie der Einbeziehung sämtlicher Aktien der Gesellschaft in den Open Market (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Es darf nicht zu anderen als dem oben genannten Zweck benutzt, nicht veröffentlicht, nicht an andere als die Adressaten weitergegeben und auch nicht (ganz oder teilweise) in den Prospekt abgedruckt oder in sonstiger Weise in Bezug genommen werden; außer dass hierauf im Übernahmevertrag oder der Dokumentation der Abschlussunterlagen im Zusammenhang mit dem vorgenannten Angebot Bezug genommen werden darf.
Meine Untersuchungshandlungen erstrecken sich nicht auf den Zeitraum zwischen dem Cutoff Date und dem Datum dieses Schreibens.
Dieses Schreiben wurde auf der Grundlage von IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die Erteilung eines Comfort Letter (IDW PS 910) erstellt.
Dieses Schreiben unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten auf Grundlage oder in Zusammenhang mit diesem Schreiben ist München.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Autor: Prof. Dr. Jürgen Wegmann
PDF: Muster Comfort Letter