6.13. Marktpflege und Designated Sponsoring

Börsennotierte Unternehmen finden für den Handel der Aktien Unterstützung bei sog. Designated Sponsors. Diese sind zum Börsenhandel zugelassene Banken, Makler oder Wertpapierhandelsbanken, die die Aktienmärkte mit Liquidität versorgen. Man bezeichnet dies auch als Marktpflege, was jedoch nicht mit Kurspflege (bspw. Kursstützungen) verwechselt werden sollte. Durch den Einsatz eines Designated Sponsors kann die Handelbarkeit der Aktie gewährleistet werden, da dieser dafür sorgt, dass Kauf- und Verkaufsaufträge zu marktgerechten Preisen durchgeführt werden. Ein Designated Sponsor ist daher für die Investor-Relations-Arbeit von großer Bedeutung.

Die Marktpflege im Sinne einer Versorgung der jeweiligen Aktienmärkte mit Liquidität wird an der Frankfurter Wertpapierbörse von sogenannten Designated Sponsors übernommen.

Designated Sponsors sind zum Börsenhandel zugelassene Banken, Makler oder Wertpapierhandelsbanken, die den Handel der Aktien des börsennotierten Unternehmens unterstützen.

Üblicherweise handelt es bei dem Designated Sponsor um einen Deutsche Börse Listing Partner. Deutsche Börse Listing Partner beraten und unterstützen börsennotierte Unternehmen in verschiedenen Bereichen, wie z. B. IPO und Corporate Finance, Investor Relations, Research oder eben dem Designated Sponsoring.

Eine rechtliche Verpflichtung für die Mandatierung eines Designated Sponsors gibt es nicht. Für welche Unternehmen die Verpflichtung eines Designated Sponsor erforderlich ist, richtet sich nach der Liquidität der Aktien. Die Deutsche Börse misst die Liquidität einer Aktie anhand des Xetra-Liquiditätsmaßes (XLM) und des durchschnittlichen täglichen Orderbuchumsatzes.

Gleichwohl ist die Mandatierung eines Deutsche Börse Listing Partners für Unternehmen, die ein Listing im Entry Standard anstreben, verpflichtend. Ob dieser den Handel der Aktien des Unternehmens als Designated Sponsor unterstützt, ist abhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung des Beratungsvertrages.

Bei Neuemissionen wird der Designated Sponsor häufig von der konsortialführenden Bank gestellt. Die Bank bzw. die sonstigen Finanzdienstleister berechnen dem börsennotierten Unternehmen für den mit dieser Dienstleistung verbundenen Service in der Regel ein Honorar in der Größenordnung von 25.000 Euro bis 60.000 Euro p. a. Den Verträgen liegt üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr zugrunde, die sich nach Ablauf einer definierten Kündigungsfrist automatisch verlängern.

Das Interesse der Banken für kleinere Unternehmen, bei denen die Liquidität der Aktie gering ist, das Designated-Sponsor-Mandat zu übernehmen, ist oft sehr gering. Außer der Bank als Designated Sponsor gibt es bei solchen Unternehmen häufig kaum Käufer für die Aktie an der Börse, so dass für die Bank hieraus ein Handelsverlust entstehen kann.

Designated Sponsoring erstreckt sich ausschließlich auf den fortlaufenden Handel der Aktien im elektronischen Handelssystem Xetra.

Kernaufgabe des Designated Sponsors ist es, im fortlaufenden Handel für die jeweils betreuten Aktien verbindliche Geld- und Brief-Limite zu stellen (Quotes), um auf diese Weise eine Mindestliquidität zu schaffen. Die übrigen Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, an den Designated Sponsor elektronische Anfragen zu stellen (Quote Request), die von diesem mit einer verbindlichen Quote beantwortet werden müssen.

Vom Designated Sponsor sind bei der Quotierung der von der Deutsche Börse vorgegebene maximale Spread (Spanne zwischen Kauf- und Verkaufspreis) sowie das Mindestquotierungsvolumen (Stückzahl von Aktien, die auf beiden Seiten mindestens gestellt werden muss) zu beachten. Die Einhaltung dieser Kriterien wird von der Deutsche Börse regelmäßig überprüft. Über die Leistungen des Designated Sponsor erstellt sie ein Rating, vorausgesetzt, die Mindestanforderungen werden bei 90 % der betreuten Aktien erfüllt.

Durch die Funktion des Designated Sponsors steigt die Wahrscheinlichkeit, dass erteilte Kauf- und Verkaufsaufträge der Aktien zu marktgerechten Preisen ausgeführt werden. Die Handelbarkeit der Aktie wird auf diese Weise gewährleistet, so dass die Bereitschaft von Investoren, in eine Aktie zu investieren, zunimmt. Sofern die Aktie nur eingeschränkt handelbar ist, können sich hieraus negative Konsequenzen für den Aktienkurs ergeben.

Die Liquidität der Aktie bzw. ein ordnungsgemäßer Börsenhandel setzt auch einen ausreichenden Streubesitz voraus. Der im Prime Standard erforderliche Mindeststreubesitz von 25 % ist im Entry Standard nicht verpflichtend, wodurch sich die geringe Liquidität mancher Aktie erklären lässt.

Die Leistung des Designated Sponsors bezieht sich vordergründig auf die Bereitstellung von Liquidität und ist nicht mit der Kurspflege von Aktien zu verwechseln (z. B. Maßnahmen der Kursstützung sowie der Verhinderung von Kursstürzen).

Zwischen dem Unternehmen und dem Designated Sponsor können weitere Serviceleistungen vereinbart werden, wie z. B. die Erstellung von Research-Berichten, die Vorbereitung von Analystenpräsentationen, die aktive Unterstützung bei der Investor-Relations-Arbeit oder bei der Vermarktung der Aktie bei institutionellen Investoren. Diese Leistungen sind vom Unternehmen im Regelfall gesondert zu vergüten.

Durch die kontinuierliche Betreuung der Aktie verfügt der Designated Sponsor über ein Expertenwissen, das insbesondere für die Investor Relations des Unternehmens von großer Bedeutung sein kann.


Autor: Pierre Drach
PDF: Marktpflege und Designated Sponsoring