4.5. Aufgaben der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater haben eine zentrale Rolle im IPOProzess. In der IPO-Praxis ist häufig feststellbar, dass der „alte“ Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit der Komplexität eines IPOs überfordert sind. Die konsortialführenden Banken drängen daher darauf, im Zusammenhang mit dem IPO diese auszuwechseln. Dies mag in einigen Fällen durchaus gerechtfertigt sein, lässt sich allerdings nicht verallgemeinern. Daher ist immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen.

Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüfer sind im Börseneinführungsteam gegenüber den Rechtsanwälten nicht von minderer Bedeutung. In ihren Bereich fallen im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten:

  • Unterstützung des Unternehmens bei denAnforderungen, die eine Notierung der Aktien imPrime Standard an das Rechnungswesen stellt.Hierunter fällt insbesondere die Umstellungder nationalen Rechnungslegung auf die IFRS(Grundlage: IFRS-Verordnung des EuropäischenParlaments und Rates vom 19. Juli 2002).Je nach Größe des Unternehmens oder derUnternehmensgruppe und der Güte desvorhandenen Rechnungswesens, der IT-Systemesowie des Controllings ist hierfür ein angemessenerZeitraum in der IPO-Planung zu berücksichtigen.
  • Testaterstellung der letzen drei Jahresabschlüssebei einer angestrebten Notierung desUnternehmens im Prime Standard bzw. Testierungdes Jahresabschlusses für das der Antragstellungvorhergehende Geschäftsjahr bei einer Notierungim Entry Standard
  • Durchführung der Financial Due Diligence,deren Gegenstand die kritische Überprüfungder bisherigen und geplanten wirtschaftlichenEntwicklung des Unternehmens sowie der damitim Zusammenhang stehenden Einflussgrößenist. Insofern ist ein Prüfungsschwerpunkt dieAnalyse von Vermögens- und Ertragsrisiken.Ferner erfolgt eine Prüfung der Plausibilitätder Planungsrechnung einhergehendmit einer Marktanalyse, Beurteilung derWettbewerbssituation, der Produktpositionierungsowie einer Stärken- und Schwächen-Analyse.Der Wirtschaftsprüfer liefert damit einenwesentlichen Teil der Finanzangaben für denBörsenzulassungsprospekt.
  • Abgabe eines Comfort Letter (schriftlicheBestätigung) gegenüber der Emissionsbank imZusammenhang mit der Veröffentlichung dergeprüften Finanzdaten des Unternehmens imBörsenzulassungsprospekt. Zugleich dient derComfort Letter auf Seiten der Wirtschaftsprüferauch der Dokumentation der durchgeführtenUntersuchungshandlungen.
  • Gelegentlich erfolgt die Erstellung einerPre-IPO-Unternehmensbewertung durchden Wirtschaftsprüfer als Grundlage für dieVerhandlung des Unternehmens bzw. desManagements mit den Emissionsbanken imRahmen des Beauty Contest.

Steuerberater

Die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen der Börseneinführung sowie deren Optimierung für das Unternehmen und die Alteigentümer erfolgt durch die Steuerberater. Häufig besteht zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Steuerberater eine Personenidentität, so dass die vorstehenden Leistungen aus „einer Hand“ erbracht werden.


Autor: Günter Kaehlert
PDF: Aufgaben der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater